AGB | KS Büromöbel

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für gebrauchte Büromöbel

Die nachstehenden Vertrags- und Zahlungsbedingungen gelten für alle KS Büromöbel GmbH Kaufverträge. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbestimmungen des Käufers, werden nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

  1. Bei den veräußerten Gegenständen handelt es sich um gebrauchte Möbel. Die Veräußerung erfolgt wie besichtigt bzw. fotografisch übermittelt und unter Ausschluss jeder Gewährleistung.
  2. Die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises erfolgt bei Übergabe der Kaufsache in bar.
  3. Vereinbaren die Parteien schriftlich die Zahlung des Kaufpreises unbar, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den verkauften Sachen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und etwaiger Transportkosten vor. 
  4. Die Vorbehaltsware darf von dem Käufer weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Der Käufer erklärt sich mit der Herausgabe einverstanden. Verkauft oder vermietet der Käufer die Vorbehaltsware an Dritte weiter, tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherung alle Forderungen und Rechte an die Verkäuferin ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. 
  5. Ist zwischen den Vertragsparteien nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen, ist die Ware durch den Käufer in den Geschäftsräumen des Verkäufers abzuholen.
  6. Ein Versand des verkauften Gegenstands erfolgt nur auf Verlangen des Käufers. Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers den verkauften Gegenstand an einen anderen Ort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
  7. Die Kosten eines etwaigen Transports des Gegenstands gehen in vollem Umfang zu Lasten des Käufers. Erfolgt die Organisation des Transports auf Wunsch des Käufers durch den Verkäufer, erfolgt die Abrechnung der Kosten des Transports nach Abrechnung durch den beauftragten Dienstleister.

 

Die nachstehenden Vertrags- und Zahlungsbedingungen gelten für alle KS Büromöbel GmbH Mietverträge. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Mietbestimmungen des Mieters, werden nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

  1. Bei den veräußerten Gegenständen handelt es sich um gebrauchte Möbel. Die Veräußerung erfolgt wie besichtigt bzw. fotografisch übermittelt und unter Ausschluss jeder Gewährleistung.
  2. Die Zahlung des vereinbarten Mietpreises erfolgt bei Übergabe der Kaufsache in bar.
  3. Vereinbaren die Parteien schriftlich die Zahlung des Mietpreises unbar, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den verkauften Sachen bis zur vollständigen Zahlung des Mietpreises und etwaiger Transportkosten vor.
  4. Die Vorbehaltsware darf von dem Mieter weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Mieters die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Der Mieter erklärt sich mit der Herausgabe einverstanden. Verkauft oder vermietet der Käufer die Vorbehaltsware an Dritte weiter, tritt der Mieter schon jetzt zur Sicherung alle Forderungen und Rechte an die Vermieterin ab. Der Vermieter nimmt die Abtretung an.
  5. Ist zwischen den Vertragsparteien nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen, ist die Ware durch den Vermieter in den Geschäftsräumen des Vermieters abzuholen.
  6. Ein Versand des vermieteten Gegenstands erfolgt nur auf Verlangen des Mieters. Versendet der Vermieter auf Verlangen des Mieters den vermieteten Gegenstand an einen anderen Ort, so geht die Gefahr auf den Mieter über, sobald die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
  7. Die Kosten eines etwaigen Transports des Gegenstands gehen in vollem Umfang zu Lasten des Mieters. Erfolgt die Organisation des Transports auf Wunsch des Mieters durch den Vermieter, erfolgt die Abrechnung der Kosten des Transports nach Abrechnung durch den beauftragten Dienstleister.